Am 23.12.2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft.
Am 22. Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet .
Die Wirkungen des COVID-19-Gesetzes im Gesellschaftsrecht (§§ 1 bis 5) wurden bis zum 31.12.2021 verlängert.
Am 1.10.2020 tritt die am 31.8.2020 verkündete GwGMeldV-Immobilien in Kraft, die zu einer deutlichen Erweiterung der Meldepflichten der Notarinnen und Notare führt.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung wurde am 13.1.2020 veröffentlicht;[1]
Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze wurde am 5.12.2019 verkündet (BGBl. I 2019, 1942, dazu bereits notar 2019, 435).
Der Bundestag hat am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (vulgo: Fünfte Geldwäscherichtlinie) beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat am 17.10.2019 das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen (noch nicht verkündet).
Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BGBl. I 2019, 1122) wurde mit Wirkung ab dem 9.8.2019 der neue § 7b EStG eingeführt.
Der Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern wurde für Rechtsvorgänge, die ab dem 1.7.2019 verwirklicht werden, auf 6 % erhöht.