Adoptionshilfe-Gesetz

Mit Wirkung zum 1.4.2021 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) in Kraft.

Das Gesetz (BGBl. 2021 I, 226) beinhaltet umfangreiche Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) und hat auch Auswirkungen auf die notarielle Praxis. Insbesondere wird die Verpflichtung eingeführt, dass sich die Beteiligten vor Beurkundung der Anträge und Erklärungen für die Stiefkindadoption eines Minderjährigen bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen müssen.

Eine ausführliche Darstellung der Änderungen einschließlich der wichtigsten Punkte für die notarielle Praxis finden Sie in der März-Ausgabe der Zeitschrift notar.

 

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