Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

Am 1.10.2020 tritt die am 31.8.2020 verkündete GwGMeldV-Immobilien in Kraft, die zu einer deutlichen Erweiterung der Meldepflichten der Notarinnen und Notare führt.

Eine Kurzübersicht über die Änderungen finden sie hier: DNotV_GwGMeldV-Immobilien

 

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