Am 23.12.2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft.
Am 22. Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet .
Die Wirkungen des COVID-19-Gesetzes im Gesellschaftsrecht (§§ 1 bis 5) wurden bis zum 31.12.2021 verlängert.
Am 1.10.2020 tritt die am 31.8.2020 verkündete GwGMeldV-Immobilien in Kraft, die zu einer deutlichen Erweiterung der Meldepflichten der Notarinnen und Notare führt.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung wurde am 13.1.2020 veröffentlicht;[1]