WEMoG tritt zum 1.12.2020 in Kraft

Am 22. Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet .

Das Gesetz (BGBl. 2020 I, S. 2187) tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft.

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die umfangreichste Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit dessen Inkrafttreten abgeschlossen. Für die notarielle Praxis ergeben sich zahlreiche Veränderungen und Anpassungsbedarf bzgl. der verwendeten Muster. Eine ausführliche Darstellung der Änderungen einschließlich der wichtigsten Punkte für die notarielle Praxis folgt in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift notar.

Aktuelles

Aktuelle Informationen zum weiteren Themen

Nachrichten

Nachrichten

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Stellungnahmen

Stellungnahmen