Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs

Stellungnahme vom 12.09.2016

 

Der Deutsche Notarverein dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir begrüßen das Vorhaben sehr. Es entlastet die Gerichte und lässt gleichzeitig beim Übergang vom Medium „Papier“ zu anderen Speichermedien die nötige Vorsicht walten. Inhaltlich haben wir daher zum Entwurf keine Anmerkungen.

 

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