Der Deutsche Notarverein e.V. hat eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen – „EU Inc.“ veröffentlicht.
Darin ordnet der Berufsverband der Notarinnen und Notare den Vorschlag rechtlich ein und zeigt auf, weshalb das geplante optionale europäische Gesellschaftsregime in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Registerverlässlichkeit und Missbrauchsschutz birgt.
Der DNotV warnt insbesondere vor einem Gründungsverfahren, das in weitem Umfang auf digitale Selbstdeklaration setzt, ohne eine belastbare Identitätsfeststellung, qualifizierte rechtliche Belehrung und materielle Präventivkontrolle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Konzept würde stattdessen neue Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung und Steuerverkürzung zulassen.
Die Europäische Union sollte den bereits eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen: die weitere Digitalisierung und Beschleunigung bestehender Registerverfahren unter Wahrung präventiver Kontrolle. In Deutschland ist das Gründungsverfahren von Notaren und Handelsregistern bereits vollständig digitalisiert. Diesen Ansatz gilt es unionsweit auszubauen – nicht zugunsten vermeintlich einfacher Lösungen aufzugeben.