Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung vom 12. Juni 1902 („Haager Eheschließungsabkommen“)

Stellungnahme vom 31.08.2016

 

Der Deutsche Notarverein dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur avisierten Kündigung des Haager Eheschließungsabkommens.

 

Richtig ist, dass das Haager Eheschließungsabkommen aus deutscher Sicht nur noch gegenüber Italien gilt und zu kaum anderen Ergebnissen als das autonome Internationale Privatrecht führt. Gerade wegen der geringen praktischen Bedeutung des Abkommens und wegen der von Ihnen geschilderten Rechtsunsicherheit hinsichtlich seiner Anwendungsreichweite spricht sich der Deutsche Notarverein für eine Kündigung dieses Abkommens aus.

 

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