Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Die neue Rechtsform könne insbesondere für sozial oder nachhaltig ausgerichtete Unternehmen sowie für Nachfolgelösungen außerhalb der Familie sinnvoll sein. Der Bundesverband hauptberuflicher Notarinnen und Notare betont aber, dass ihr Erfolg maßgeblich von Transparenz und rechtssicherer Ausgestaltung abhängt.
Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird.
Zugleich warnt der DNotV vor Missverständnissen und Missbrauchsrisiken. Die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssen ausdrücklich geklärt werden, damit die GmgV nicht zulasten von Angehörigen, Gläubigern oder Sozialleistungsträgern eingesetzt werden kann.
Zentrale Forderung der Stellungnahme ist die notarielle Beurkundung von Satzung, Satzungsänderungen und Beitrittserklärungen. Die notarielle Beratung und Beurkundung stellt sicher, dass zukünftige Gründerinnen und Gründer einer GmgV über die weitreichenden Folgen der Vermögensbindung neutral beraten werden und die Registerangaben zuverlässig, aktuell und rechtssicher sind.