Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts

Der Deutsche Notarverein begrüßt das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, das Bauplanungs- und Ordnungsrecht zu modernisieren und digitalisieren. Aus Sicht der notariellen Praxis geben jedoch die geplanten Neuregelungen im Bereich der gemeindlichen Vorkaufs- und – nunmehr auch – Erwerbsrechte in §§ 24 ff. BauGB Anlass zu erheblichen Bedenken.

Das vorgesehene neue Erwerbsrecht für Einbringungsvorgänge in Gesellschaften (§ 28a BauGB-E) verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, nämlich die Verhinderung von Umgehungen kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals. In der Umsetzung droht die Regelung jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Gemeinden, Notariate und Grundbuchämter zu führen und Grundstücks- sowie Gesellschaftstransaktionen spürbar zu verlangsamen. Erhebliche bürokratische praktische Belastungen sind auch durch das geplante Vorkaufsrecht für Wohnungseigentumseinheiten sogenannter Schrottimmobilien (§ 24 Abs. 2 Satz 2 BauGB-E) zu erwarten.

Der Deutsche Notarverein schlägt daher alternative Regelungsansätze vor, mit denen die gesetzgeberischen Ziele zielgenauer und praxistauglicher erreicht werden können.

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