Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine

Stellungnahme vom 28.04.2017

Über die Bundesnotarkammer erfuhr der Deutsche Notarverein vor wenigen Tagen von dem Entwurf der Rechtsfähigkeitsverleihungsverordnung (im Folgenden „RVV-E“). Wie bereits bei dem Entwurf des Gesetzes[1], in dem die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsfähigkeitsverleihungsverordnung enthalten war (im Folgenden „Gesetzesentwurf“), gehörten wir leider nicht zu den angeschriebenen Verbänden. Das ist uns unverständlich, da das gegenständliche Thema erstens für unseren Verband relevant ist und wir zweitens auch zum Gesetzentwurf mit Schreiben vom 29.12.2016 Stellung genommen haben. Wir gehen davon aus, dass es sich insofern lediglich um ein Versehen handelt und wir künftig wieder berücksichtigt werden.

Wir haben unsere grundlegenden Bedenken gegen die staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit für wirtschaftliche Vereine (Konzessionssystem) bereits in der Stellungnahme vom 29.12.2016 geäußert, auf die wir verweisen. Die wesentlichen Gesichtspunkte sollen hier nur kurz wiederholt werden:

  1. Dem Verbraucherschutz wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Das geplante Regelungsmodell ist anfällig für Modelle auf dem grauen Kapitalmarkt.
  1. Bedingt durch die fehlende Publizität (insbesondere kein Register und keine Pflicht zur Offenlegung der Rechnungslegung) mangelt es an Transparenz. Zudem bestehen für die Vereine keine hinreichenden Nachweismöglichkeiten hinsichtlich Existenz und Vertretungsberechtigung.
  1. Das Konzessionssystem ist ineffizient und steht dem bürgerschaftlichen Engagement im Einzelfall entgegen.
  1. Der Verordnungsentwurf ist nicht geeignet, die Bedenken zu zerstreuen. Die angesprochenen Grundprobleme, insbesondere die fehlende Publizität, werden – und können wohl auch nicht – in der Verordnung nicht gelöst werden, weil diese in der Grundkonzeption angelegt sind.
  1. Zu einzelnen problematischen Punkten der Rechtsfähigkeitsverleihungsverordnung selbst verweisen wir auf die Ausführungen der Landesnotarkammer Bayern in ihrer Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium der Justiz vom 4.4.2017, denen wir uns vollumfänglich anschließen.

Druckfassung

Fußnoten:

[1] Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften.

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