Änderung des § 116 Absatz 1 der Bundesnotarordnung

Stellungnahme vom 27.06.2016

Der Deutsche Notarverein dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Er greift ein Anliegen der württembergischen Anwaltsnotare auf, das wir uns bereits im Jahr 2008 zu eigen gemacht haben.

Viele Anwaltsnotarkolleginnen und -kollegen hegen die nicht von der Hand zu weisende Befürchtung, dass ihre in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eingegangene Sozietät mit anderen Rechtsanwälten gekündigt wird und sie ihre letzten Berufsjahre als Einzelanwalt verbringen müssen. In zahlreichen Fällen sind diese Kolleginnen und Kollegen, gemessen an der Zahl ihrer jährlichen Urkunden, aber bereits jetzt als „faktische Notare im Hauptberuf“ tätig.

Der Gesetzentwurf trägt deren berechtigten Anliegen Rechnung. Der gewählte Regelungsansatz ist richtig. Die Option in das hauptberufliche Notariat ermöglicht die Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung mit anderen hauptberuflichen Notaren (§ 9 BNotO). Nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Rechtspflege im Allgemeinen hat das nur Vorteile. Zum ersten kommen so die langjährige Berufserfahrung dieser Kolleginnen und Kollegen und deren Büroausstattung den oft jüngeren Sozien (z. B. aus dem früheren Bezirksnotariat) zugute. Zum zweiten können die Urkunden und Akten der nunmehrigen hauptberuflichen Notare bei Erlöschen deren Amtes einem anderen hauptberuflichen Notar übertragen werden (§ 51 Abs. 1 Satz 2 BNotO, im hauptberuflichen Notariat der faktische Regelfall). Das entlastet die Justiz. Zum dritten bietet die Option des Übergangs in das hauptberufliche Notariat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Notare eine langfristige berufliche Zukunftsperspektive.

Daher begrüßen wir den Gesetzantrag des Landes Baden-Württemberg sehr. Wir bitten um ein möglichst rasches Gesetzgebungsverfahren, um für die Betroffenen schnell eine rechtssichere Planungsgrundlage zu schaffen. Es gilt, beizeiten Fühlung mit künftigen Sozien aufzunehmen und insbesondere mit Blick auf Mieträume und sonstige Büroausstattung gleich richtig zu disponieren.

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