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Der Bundestag beschloss am 23.3.2017 das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze (BT-DrS 18/11636).

Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten.

Der Bundestag hat am 9. März 2017 mit großer Mehrheit das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.1.2018 in Kraft. 

Jahresbericht 2016

Der Jahresbericht des Deutschen Notarvereins für das Jahr 2016 wurde soeben fertiggestellt und kann herunter geladen werden.

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