und der Verordnung über güterrechtliche Wirkungen eingetragener Lebenspartnerschaften am 24. Juni 2016
Am 23.6.2016 wurde im Haus des Rechts zum siebten Mal das alljährliche Sommerfest gefeiert.
an Notar a.D Dr. Manfred Rapp
Das BMF hat Auslegungshinweise zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG) veröffentlicht, die auch für Notare als Verpflichtete nach § 2 GwG gelten.