Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionendurchsetzungsgesetz II)
Vorbemerkung: Der Deutsche Notarverein kritisiert mit Nachdruck die viel zu kurz bemessene Frist zur Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Die gesetzte Frist von eineinhalb Tagen, die zumindest in den zurückliegenden 10-20 Jahren…