Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften

Stellungnahme vom 09.10.2025

Der Deutsche Notarverein begrüßt ausdrücklich die im Referentenentwurf vorgesehene digitale Einsicht in die Schiffsregister als zeitgemäßen Schritt zur Modernisierung des Registerwesens. Die vorgesehene Ausgestaltung gewährleistet eine sachgerechte Balance zwischen Transparenz, Datenschutz und IT-Sicherheit und erleichtert die notarielle Praxis durch einen schnellen und rechtssicheren Informationszugang.

Äußerst kritisch bewertet der Deutsche Notarverein hingegen den geplanten Wegfall der notariellen Beglaubigungserfordernisse in der Flaggenrechtsverordnung. Die öffentliche Beglaubigung ist ein bewährtes und effizientes Instrument zur Sicherstellung von Identität und Authentizität von Erklärungen und damit ein zentraler Baustein für Rechtssicherheit – insbesondere im internationalen Schiffsverkehr.

Druckfassung der gesamten Stellungnahme von 09.10.2025

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