Referentenentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Stellungnahme vom 20.11.2007

 

Der Deutsche Notarverein dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem oben genannten Referentenentwurf, sieht jedoch von einer ausführlichen Äußerung ab.

 

Die Eingliederung der betreffenden Verordnungen (EG)

·       Nr. 1896/2006 zur Einführung des europäischen Mahnverfahrens

·       Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

·       sowie der derzeit noch nicht veröffentlichten Zustellungsverordnung neuer Fassung

in die deutschen Zivilverfahrensgesetzte ist nach dem Referentenentwurf gut gelungen. Ein Eingehen auf Einzelvorschriften erscheint damit als nicht erforderlich.

 

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