Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Anleihen und zur Anpassung kapitalmarktrechtlicher Verjährungsvorschriften

Stellungnahme vom 18.08.2008

 

Der Deutsche Notarverein dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zu genanntem Referentenentwurf. Für die urlaubsbedingt eingetretene Verzögerung möchten wir uns entschuldigen.

 

I.      Inhaltliche Übereinstimmung mit der Bundesnotarkammer

 

Inhaltlich stimmt der Deutsche Notarverein dabei mit der Stellungnahme der Bundesnotarkammer vom 14. August 2008 überein. Die dort vorgetragenen Bedenken teilen wir in vollem Umfang. Wir erlauben uns daher, umfänglich auf diese Stellungnahme zu verweisen.

 

II.     Übernahme von Regelungen aus dem ARUG

 

Als besonders kritikwürdig empfinden wir, dass der Referentenentwurf unkritisch Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) übernimmt, ohne dass diesbezüglich eine europarechtliche Verpflichtung besteht. Dies schafft Rechtsunsicherheit, denn es macht die Versammlung streitanfällig.

Wir erlauben uns insoweit auf unsere ausführliche Stellungnahme zum ARUG zu verweisen, die wir dieser E-Mail beifügen. Die dortigen Ausführungen gelten für den vorliegenden Referentenentwurf in gleichem Maße.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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