Der DNotV begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in wesentlichen Teilen, insbesondere hinsichtlich der geplanten Überführung älterer notarieller Unterlagen in die Verantwortung der Landesarchive sowie die Möglichkeit, elektronische Abschriften von Vorsorgeverfügungen in das Zentrale Vorsorgeregister
einzustellen.
Ablehnend steht der DNotV hingegen den geplanten Änderungen des Ernennungsverfahrens der notariellen Beisitzer an den Notarsenaten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs gegenüber. Die vorgesehenen Elemente – Pflicht zur Ausschreibung zur Interessenbekundung, ausdrückliche Eignungskriterien, Ablehnungsmöglichkeit des Amtes und gerichtliche Anfechtbarkeit – könnten zu neuem Verwaltungsaufwand und neuer Belastung der Justiz führen. Zudem orientieren sie sich an einem System (BRAO), das strukturell in weiten Teilen nicht mit dem Aufsichtsrecht der Notare vergleichbar ist. Damit beruhen die Vorschläge auf der unzutreffenden Annahme, das notarielle Disziplinarverfahren sei mit dem anwaltlichen Aufsichtsverfahren vergleichbar.
Das derzeitige Verfahren zur Ernennung bzw. Berufung notarieller Beisitzer hat sich in der Praxis bewährt, ist konfliktfrei und gewährleistet eine sachgerechte und ausgewogene Beteiligung aller beteiligten Institutionen. Aus Sicht des DNotV besteht daher kein unmittelbarer Änderungsbedarf. Die im Entwurf vorgesehenen Neuerungen sollten noch einmal auf ihre praktische Notwendigkeit überprüft werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.