Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Stellungnahme vom 28.03.2024

 

Der Deutsche Notarverein befürwortet den Referentenentwurf vollumfänglich. Der Entwurf sieht eine erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notarinnen und Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor.

Diese Entwicklung kann der vorsorgenden Rechtspflege sowie der Justiz zahlreiche Vorteile wie verbesserte Effizienz, vereinfachte Archivierung, medienbruchfreie Weiterverarbeitung und erleichterte Zugänglichkeit bieten. Um das Vertrauen in elektronische Dokumente bzw. Verfahren zu stärken und ihre Sicherheit zu gewährleisten, sind jedoch bestimmte, sehr hohe Sicherheitsstandards von entscheidender Bedeutung. Für Notarinnen und Notare, als Trägerinnen / Träger eines öffentlichen Amtes, war und ist es stets ein Bestreben hier Pionierarbeit zu leisten, auch im Bereich der Akzeptanz digitaler Verfahren durch die Bürgerinnen und Bürger.

An dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Errichtung elektronischer Urkunden in Präsenz sollten aus Sicht des Deutschen Notarvereins hinsichtlich einzelner Regelungen weitere Überlegungen angestellt werden, um dem Ziel der Vermeidung von Medienbrüchen noch näherzukommen.

Druckfassung der gesamten Stellungnahme

 

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