Der Deutscher Notarverein begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats ausdrücklich.
Positiv bewertet der Verein insbesondere die geplante Neuregelung der Altersgrenze im Anwaltsnotariat in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 23. September 2025. Der Entwurf hält grundsätzlich an der Altersgrenze von 70 Jahren fest, ermöglicht jedoch eine befristete Verlängerung, wenn in einem Amtsbereich nicht genügend geeignete Bewerbungen eingehen. Der Deutsche Notarverein sieht darin einen ausgewogenen und praktikablen Ansatz, der sowohl den notwendigen Generationenwechsel als auch regionale Bewerbermängel berücksichtigt.
Zugleich betont der Verein, dass die Neuregelung zu Recht auf das Anwaltsnotariat beschränkt bleibt. Im hauptberuflichen Notariat bestehe weiterhin ein Bewerberüberhang, und die Altersgrenze erfülle dort eine wichtige Funktion für die Personal- und Nachwuchsplanung. In diesem Zusammenhang regt der Verein ausdrücklich eine Präzisierung der Gesetzesbegründung an.
Der Deutsche Notarverein unterstützt ferner die vorgesehenen Erleichterungen für den Zugang zum Anwaltsnotariat – die vorgesehenen Maßnahmen können nach Auffassung des Vereins dazu beitragen, Bewerberengpässe zu verringern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.