Deutscher Notarverein in öffentlicher Anhörung zur Digitalisierunge des Vollzugs von Immobilienverträgen (eNoVA)

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutscher Bundestag am 25.02.2026 hat der Vizepräsident des Deutschen Notarvereins, Dr. Felix Odersky, als Sachverständiger zum Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen (BT-Drucksache 21/3735) Stellung genommen.

Der Deutsche Notarverein befürwortet ausdrücklich das Ziel des Gesetzentwurfs, den Vollzug von Immobilienverträgen konsequent zu digitalisieren. Die Notarinnen und Notare stehen seit jeher für einen rechtssicheren, zügigen und verlässlichen Vollzug – auch und gerade im digitalen Umfeld.
Der Gesetzentwurf soll nun ermöglichen, dass

  •  Papiergebundene Vollzugsschritte künftig über EGVP und ELSTER verlaufen und
  • dadurch strukturierte und medienbruchfreie Abläufe etabliert werden.

Im Rahmen der Anhörung postulierte Vizepräsident des Deutschen Notarvereins, Dr. Felix Odersky: 

 „Die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen ist ein wichtiger und richtiger Schritt. (…) Der Hauptzweck muss der Bürger sein, für den es hoffentlich zukünftig schneller gehen wird. (…) Unterschiedliche landesrechtliche Ausgestaltungen würden aber zu einem Flickenteppich führen und die tägliche Praxis unnötig erschweren.“

Der Deutsche Notarverein regt daher mit Nachdruck an:

  • eine bundesweit einheitliche Umsetzung, um Rechtsklarheit und praktikable Abläufe für Notarinnen und Notare in allen Ländern sicherzustellen
  • den Wegfall der Vermerkpflicht im Zusammenhang mit der Auskunftspflicht gegenüber den Gutachterausschüssen (§ 20b BNotO-E), um unnötige Bürokratie zu vermeiden

Die notarielle Praxis ist bereit für den nächsten Schritt der Digitalisierung. Der Deutsche Notarverein plädiert für einen klaren, einheitlichen und bürokratiearmen Rechtsrahmen, damit die angestrebten Effizienzgewinne schnell und flächendeckend realisiert werden können.

Zur Anhörung in der Mediathek des Bundestags (auswärtiger Link)

Stellungnahme des Deutschen Notarvereins vom 15.08.2025

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