Am 4. November fand der Antrittsbesuch des Deutschen Notarvereins (DNotV) bei Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, statt. Mit einer Delegation bestehend aus dem Präsidenten des DNotV, Dr. Christian Rupp, Vizepräsident Dr. Thomas Schwerin, Vorstandsmitglied Dr. Friederike von Türckheim und Geschäftsführerin Kristina Stöckl traf der DNotV auf die Bundesjustizministerin Dr. Hubig, gemeinsam mit mehreren hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesjustizministeriums.
In einer sehr angenehmen und konstruktiven Arbeitsatmosphäre konnten verschiedene praxisrelevante Themen des notariellen Alltags erörtert werden.
Im Mittelpunkt standen unter anderem die Themen der diesjährigen berufspolitischen Tagung des DNotV:
- die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2270 Abs. 2 BGB),
- die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil (§ 2315 BGB) sowie
- die Verfügungssperren im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1365, 1369 BGB).
Anhand praktischer Fallbeispiele legte die Delegation des DNotV dar, dass Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Konstellationen aufgrund überschießender gesetzlicher Vermutungswirkungen im Familien- und Erbrecht Einschränkungen in der privatautonomen Gestaltung Ihres Vermögens und Nachlasses erfahren können.
Darüber hinaus wurde über das Thema der geplanten „24-Stunden-Gründung“ gesprochen. Der Deutsche Notarverein betont in diesem Zusammenhang die zentrale Bedeutung des Notariats als Stelle der öffentlichen Präventivkontrolle, als wirksames Element der Geldwäscheprävention im Kampf gegen organisierte Kriminalität und – vor allem – als menschlicher und kompetenter Berater für Gründerinnen und Gründer. Diese Rolle sollte auch bei der fortschreitenden Digitalisierung des Gründungsverfahrens gewahrt und anerkannt bleiben.
Aus dem Gespräch wurde deutlich, dass auch Bundesministerin Dr. Hubig die gewichtige Rolle des Notariats ausdrücklich anerkennt – zumal der Praxischeck des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2024 gezeigt hat, welch positive Resonanz die notarielle Mitwirkung insbesondere bei Gründerinnen und Gründern findet.