EuGH zum ENZ-Antrag: Formblatt muss nicht zwingend verwendet werden

Der EuGH hat am 17.1.2019 in der Rechtssache Brisch (C-102/18) entschieden, dass der Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses nicht zwingend auf dem amtlichen Formblatt gestellt werden muss. Damit ist die seit dem Vorlagebeschluss des OLG Köln (v. 6.2.2018 – 2 Wx 276/17, ZEV 2018, 340; dazu etwa Röhl, notar 2018, 260, 266 f.) entstandene Unsicherheit beseitigt. Durch die EuGH-Entscheidung ist nun geklärt, dass Nachlassgerichte vom Antragsteller nicht die Vorlage des amtlichen Formblatts verlangen können. Vom Nachlassgericht ist bei der Ausstellung des ENZ hingegen zwingend das entsprechende Formular zu verwenden.

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