Elektronische Präsenzbeurkundung: Gesetzgeber ebnet Weg für die originär digitale Urkunde

Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025 nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung angenommen. Das Gesetz tritt somit am circa zwei Wochen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, d.h. voraussichtlich noch Anfang bis Mitte Dezember 2025.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung hat die Bundesregierung einen zentralen Schritt zur Modernisierung des Beurkundungswesens vollzogen. Das neue Regelwerk schafft erstmals die rechtliche Grundlage dafür, dass öffentliche Urkunden im Beurkundungstermin vollständig elektronisch errichtet, unterzeichnet und abgeschlossen werden können. Damit wird ein wesentlicher Baustein der digitalen Transformation des Notariats und anderer Urkundsstellen umgesetzt.

Schluss mit Medienbrüchen – digitale Urkunden direkt im Termin

Bislang war die öffentliche Beurkundung überwiegend papiergebunden. Selbst dort, wo elektronische Systeme etabliert waren, entstanden Medienbrüche: Die Urkunde wurde gedruckt, unterschrieben, anschließend eingescannt und in die elektronische Welt überführt.

Mit dem neuen Gesetz entfällt dieser Umweg. Urkunden können nun originär elektronisch erstellt werden. Beteiligte unterschreiben digital – etwa auf einem Signaturpad oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur. Die notarielle Abschlussbestätigung erfolgt ebenfalls elektronisch, wodurch Authentizität und Integrität der Urkunde in gleicher Weise gewährleistet werden wie bei Papierurkunden.

Effizienzgewinn für Notariate, Gerichte und Verwaltungen

Die einheitlich digitale Arbeitsweise führt zu einer spürbaren Entlastung der Fachpraxis:

  • Doppelte Verarbeitungsschritte entfallen.
  • Der Aufwand für Druck, Einscannen und Archivierung sinkt erheblich.
  • Die geplante vollständige elektronische Aktenführung kann konsistent umgesetzt werden.

Die Bundesnotarkammer hat eine in XNP enthaltene Beurkundungsanwendung entwickelt, welche ohne weitere Kosten für die Notarinnen und Notare zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus findet bereits eine Pilotierung der Anwendung statt.

Auch im gerichtlichen Bereich werden die Vorteile unmittelbar sichtbar. Gerade Nachlassgerichte, die zahlreiche Erklärungen wie Erbausschlagungen aufnehmen, profitieren künftig von der Möglichkeit, Urkunden direkt digital zu errichten. Damit werden auch dort bislang unvermeidliche Medienbrüche vermieden und die Einführung der E-Akte effizienter unterstützt.

Ein wichtiger Impuls für die Digitalisierung der Rechtspflege

Mit der neuen Regelung zieht der Gesetzgeber eine Folgerung aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre: Elektronisches Urkundenarchiv, Online-Verfahren und elektronische Aktenführung bilden nun gemeinsam mit der elektronischen Präsenzbeurkundung ein konsistentes digitales System.

Ausblick

Die elektronische Präsenzbeurkundung markiert einen weiteren bedeutenden Schritt auf dem Weg zu einer digitaleren notariellen Praxis. Sie schafft klare, praxistaugliche Rahmenbedingungen und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten für effizientere Abläufe im gesamten Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.

Zur Pressemitteilung des Bundestags: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-praesenzbeurkundung-1126330

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