Deutscher Notarverein in öffentlicher Anhörung zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren

Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 4. Mai 2026 über einen Gesetzesentwurf zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren (BT-Drucksache 21/4782) beraten. Erfasst werden sollen künftig insbesondere bestimmte Registervollmachten, Stimmrechtsvollmachten in der GmbH sowie die Gründung von AG und KGaA.

Dr. Michael Bernauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Notarvereins, nahm als Sachverständiger Stellung und begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich. Dieser erweitere die notariellen Online-Verfahren „nicht pauschal, sondern gezielt auf solche Vorgänge, die nach ihrer Struktur dafür geeignet sind“.

Richtig sei dabei die Beschränkung auf konsensuale Rechtsgeschäfte.
Online-Verfahren sollen funktionsäquivalent zum Präsenzverfahren sein. Im Online-Verfahren ergibt sich für mich als Notar die Schwierigkeit, dass ich nonverbale Signale, zwischenmenschliche Schwingungen und Unsicherheiten viel schlechter feststellen kann. Das ist jedoch bei wechselseitigen Verträgen besonders wichtig, wo Interessen typischerweise entgegengerichtet sind.“

– > Weitere Informationen und Video der Anhörung (Website Bundestag)

– > Zur schriftlichen Stellungnahme des Sachverständigen

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