Der Deutsche Notarverein begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den Mietwohnungsbestand zu sichern. Er sieht jedoch in der praktischen Anwendung der Regelung zahlreiche rechtliche und bürokratische Probleme. Aus Sicht des Vereins hat sich gezeigt, dass die Umwandlungsverordnung nur in wenigen Bundesländern umgesetzt wurde und deshalb weder breite Akzeptanz genießt noch als wirksames Instrument wahrgenommen wird. Zudem führen unklare Begriffsbestimmungen, komplexe Genehmigungsverfahren und überzogene Nachweispflichten in der notariellen Praxis zu erheblichen Unsicherheiten und Verzögerungen. Der Deutsche Notarverein kritisiert insbesondere, dass eine Verlängerung der Regelung bis 2030 ohne vorherige Evaluation erfolgen soll, obwohl bestehende Schwächen bislang nicht behoben wurden.
Er spricht sich daher gegen eine bloße Fortschreibung des § 250 BauGB in der bisherigen Form aus und fordert gezielte Nachbesserungen. Dazu zählen unter anderem eine klarere gesetzliche Begriffsdefinition, die Entlastung von unnötigen Nachweispflichten sowie die Einführung digitaler und standardisierter Verfahren zur Vereinfachung der Abläufe.
Druckfassung der gesamten Stellungnahme vom 10. Juni 2025
In seiner Stellungnahme vom 16. August 2024 hat der Deutsche Notarverein bereits unter anderem zur Verlängerung des § 250 BauGB im Rahmen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung – welcher aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode nicht weiterverfolgt werden konnte – Stellung genommen: Stellungnahme des Deutschen Notarvereins vom 16. August 2024 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung