Stellungnahme vom 14.04.2025
Der Deutsche Notarverein (DNotv) begrüßt die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Diskussionsentwürfe zur Reform des Abstammungs-, Kindschafts– und Unterhaltsrechts. Die Reformvorschläge greifen zentrale gesellschaftliche Entwicklungen auf – darunter die Vielfalt moderner Familienformen, die gestiegene Bedeutung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung sowie die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen – und setzen wichtige Impulse für eine zeitgemäße rechtliche Ausgestaltung. Besonders positiv bewertet der DNotV die angestrebte Stärkung der Privatautonomie durch erweiterte vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie die geplante Einbindung der notariellen Beurkundung.
Kritisch sieht der DNotV jedoch einzelne Regelungen, die sich in der notariellen Praxis als schwer umsetzbar oder rechtlich unsicher erweisen könnten. So wirft etwa die Wirksamkeitsvoraussetzung der Elternschaftsvereinbarung in zeitlicher Hinsicht erhebliche praktische Bedenken auf. Auch die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei unverheirateten Eltern mittels Widerspruchsregelung birgt aus Sicht des DNotV Konfliktpotenzial. Die vorgesehene Möglichkeit, Dritten ein begrenztes Sorgerecht zu übertragen, ist aus Sicht des DNotV zu restriktiv gefasst. Im Bereich des Unterhaltsrechts spricht sich der DNotV unter anderem für eine flexiblere Handhabung von Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt sowie für eine realitätsnahe Berücksichtigung verfestigter Lebensgemeinschaften aus.