Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz

Der Deutsche Notarverein begrüßt den Referentenentwurf. Positiv bewertet wird zudem die weitgehende Abschaffung der Pflicht zur Fortlebensermittlung gemäß § 351 FamFG bei im Zentralen Testamentsregister erfassten Verfügungen, da sie Verwahrstellen entlastet und die Datenqualität verbessert.

Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante frühzeitige Löschung bestimmter Bekanntmachungen aus dem Bundesanzeiger. Kraftloserklärungen von Erbscheinen und Ausschließungsbeschlüsse zu abhandengekommenen Urkunden sollen so lange öffentlich abrufbar bleiben, wie die betreffenden Dokumente noch im Umlauf sein und einen Rechtsschein erzeugen können. Die gesetzlichen Verweisungen (§ 353 FamFG, § 441 FamFG) sollten entsprechend eindeutig gefasst werden.

Darüber hinaus fordert der Deutsche Notarverein eine Beschleunigung der Aufgebotsverfahren für verlorene Grundpfandrechtsbriefe. Die Regelfrist soll künftig drei Monate betragen, die Höchstfrist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden. Damit sollen Verzögerungen und wirtschaftliche Nachteile bei Grundstücksgeschäften reduziert werden.

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