Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)

Der Deutsche Notarverein begrüßt die geplante Modernisierung des Kindschaftsrechts sowie die stärkere Berücksichtigung des Schutzes vor häuslicher Gewalt.

Bedauerlich ist allerdings, dass der Entwurf eine sinnvolle Reform des Abstammungsrechts, insbesondere die rechtliche Mitmutterschaft der Ehefrau der Mutter, ausspart. Dass diese Reform nicht aufgegriffen wird, ist umso weniger nachvollziehbar, als sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Bundesrat ausdrücklich dafür ausgesprochen haben.

Gegen die vorgesehene Widerspruchslösung zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern (§§ 1629 Abs. 2 Nr. 1, 1630 BGB-E) bestehen aus notarieller Sicht Bedenken, da sie zu Nachweisproblemen und Rechtsunsicherheit führen kann. Sollte an ihr festgehalten werden, regt der Deutsche Notarverein an, eine verlässliche Nachweismöglichkeit der gemeinsamen Sorge einzuführen, sowie für die Widerspruchslösung die öffentliche Beurkundung oder zumindest Beglaubigung vorzusehen. Darüber hinaus regt der Deutsche Notarverein weitere Klarstellungen zur Form kindschaftsrechtlich relevanter Erklärungen an. Insbesondere für Vereinbarungen der Eltern über Sorge und Umgang (§ 1643 BGB-E) sollte das Gesetz die Beurkundungspflicht und den zulässigen Regelungsumfang klarstellen. Zu begrüßen ist die Klarstellung der Alleinvertretungsbefugnis eines Elternteils bei Ausschluss des anderen (§ 1639 BGB-E).

Gegen die vorgesehenen Modernisierungen des Adoptionsrechts bestehen aus notarieller Sicht keine durchgreifenden Bedenken.

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