Leitfaden zum Erwerb einer Vorrats-KG
Der Kauf einer Vorratsgesellschaft ist Vertrauenssache.
Die DNotV GmbH, die Servicegesellschaft des Deutschen Notarvereins, steht bei ihren „Kronen GmbH & Co. Vorrats KG“ dafür ein:
- Die Gesellschaften wurden ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Kronen***-GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaften haben im Übrigen außer der Verwaltung eigenen Vermögens keine weitere Tätigkeit entfaltet.
- Das Stammkapital der Kronen***-GmbH (EUR 25.000,00) und die Kommanditeinlage (EUR 500,00) sind voll eingezahlt und nur mit den jeweiligen Gründungskosten und den IHK-Pflichtbeiträgen belastet.
- Die Kosten der Kontoführung bis zur Abtretung trägt die DNotV GmbH.
- Lassen Sie sich von der Notarin oder dem Notar Ihres Vertrauens zu den rechtlichen Fragen der Verwendung einer Vorratsgesellschaft, des Kaufvertrages, der Abtretung und der künftigen Satzung Ihrer Gesellschaft beraten. Diese Beratung ist in den Beurkundungsgebühren bereits enthalten. Eine Notarin oder einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie z. B. hier.
- Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie sich Ihre Vorratsgesellschaft reservieren. Bitte übersenden Sie der DNotV GmbH dazu den Vorbereitungsbogen (pdf/doc) vollständig ausgefüllt. Alle Angaben sind für uns und den Notar wichtig, damit die Beurkundung vorbereitet werden kann und sich die Übertragung der Vorratsgesellschaft nicht verzögert.
- Die DNotV GmbH unterrichtet Sie, sobald eine Gesellschaft für Sie vorgemerkt ist und stellt für Sie oder eine andere von Ihnen im Vorbereitungsblatt benannte Person eine Vollmacht (pdf/doc) aus, die wir zusammen mit den Geschäftsunterlagen (u.a. Gründungs- urkunde mit Gesellschaftsvertrag und Bankunterlagen) an den von Ihnen benannten Notar senden (Notaranschreiben pdf/doc). Ferner finden Sie ein Muster des für die Vorrats-KG verwendeten Gesellschaftsvertrages (pdf/doc).
- Vereinbaren Sie mit dem Notar einen Termin für die Beurkundung und teilen Sie uns diesen Termin mit.
- Überweisen Sie den Kaufpreis von insgesamt EUR 29.000,00 für die GmbH & Co. Vorrats KG rechtzeitig vor der geplanten Beurkundung auf das Konto der DNotV GmbH (Dresdner Bank, BLZ: 120 800 00, KTO: 40 963 549 00; SWIFT-BIC.: DRES DE FF 120, IBAN DE31 1208 0000 4096 3549 00). Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Kaufpreis Kronen [Nummer] GmbH", Ihren Namen und den des beurkundenden Notars an, damit die Kaufpreiszahlung schnell und eindeutig zugeordnet werden kann. Die Nummer der Gesellschaft teilen wir Ihnen mit, wenn wir Ihre Reservierung bestätigen. Alternativ können Sie den Kaufpreis nach Absprache mit dem Notar auf einem Notaranderkonto hinterlegen. Nach der Beurkundung wird der Kaufpreis an die DNotV GmbH ausgezahlt. Die Übergabe eines Schecks an den Notar oder Vorlage eines Überweisungsbeleges etc. sind nicht ausreichend.
- Die Beurkundung kann erfolgen, sobald das Geld auf dem Notaranderkonto eingegangen ist bzw. dem Notar die Zahlungsbestätigung der DNotV GmbH vorliegt. Die Geschäftsanteile gehen mit der Beurkundung auf den / die neuen Gesellschafter über, die neue Geschäftsführung kann sofort ernannt werden.
- Für die Beurkundung hat die DNotV GmbH einen Mustervertrag (pdf/doc) entworfen, der auf die Vollmacht abgestimmt ist. Ihre individuellen Gestaltungswünsche z.B. bei der Neufassung der Satzung kann der Notar in dieses Muster einarbeiten. Mit der Beurkundung wird der Kauf- und Abtretungsvertrag rechtsverbindlich.
- Nach der Beurkundung händigt der Notar Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten die Geschäftsunterlagen der Gesellschaften aus. Dazu gehören auch Bankunterlagen, die der neuen Geschäftsführung die Verfügung über die Geschäftskonten der Gesellschaften ermöglichen.
- Geschäftsführerwechsel und Satzungsänderungen werden durch die neue Geschäftsführung zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Die Anmeldung der neuen Gesellschafter der KG erfolgt durch die neuen und die alten Gesellschafter gemeinsam. Damit es schnell geht, erteilt die DNotV GmbH entsprechende Vollmachten. Einzelheiten hierzu erfahren Sie von Ihrem Notar.
