Presseerklärung
Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstreckungen
Über die Höhe
der nach dem Gesetz geschuldeten "angemessenen Vergütung" eines
Testamentsvollstreckers bestehen seit Jahrzehnten erhebliche
Unsicherheiten. Ein Erblasser benötigt jedoch Klarheit über die
angemessene Höhe der zu zahlenden Vergütung, um dies bei der Gestaltung
seiner letztwilligen Verfügung berücksichtigen zu können. Denn diese
Vergütung schmälert den Nachlass. Mangels anderer Anhaltspunkte wird in
der Praxis noch heute auf die inzwischen veraltete Tabelle des Vereins
für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahre 1925 zurückgegriffen.
Gestützt auf
die Erfahrungen des Notariats hat der Deutsche Notarverein die
bestehende Unsicherheit zum Anlass für eine Überarbeitung der sog.
Rheinischen Tabelle genommen. Die Bemessungsgrundlagen und die
Vergütungstabelle wurden an die veränderten Wertverhältnisse und
Lebensumstände angepasst. Ebenso wie bei der Rheinischen Tabelle ist
den Vorschlägen eine Vergütungsempfehlung für normale Nachlässe, die
eine unproblematische Abwicklung nach sich ziehen, vorangestellt. Die
Richtlinien wurden jedoch um typisierende und praktisch handhabbare
Vorschläge zur Bemessung der Vergütung für die Nachlässe ergänzt, die
über normale Verhältnisse und eine glatte Abwicklung des Nachlasses
hinausgehen. Davon ist bspw. bei Auslandsvermögen, bei umfangreichen
Vermittlungstätigkeiten zwischen den Erben oder einer immer häufiger
anzutreffenden komplexen Zusammensetzung des Nachlasses auszugehen.
Den deutschen
Notaren soll mit diesen unverbindlichen Empfehlungen eine wesentliche
Hilfestellung bei der künftigen Beratung und Gestaltung von
Testamentsvollstreckungen an die Hand gegeben werden. Die Gerichte
sollen künftig von den Auseinandersetzungen um die Höhe der nach dem
Gesetz geschuldeten angemessenen Vergütung entlastet werden.
Dr. Stefan Zimmermann
(Präsident)
